Gutachten

Frau Dr. Mronga und Herr Dr. Jerrentrup haben beide eine Zusatzqualifikation zum Gutachter für Pneumologie. In unserer Praxis werden regelmäßig Gutachten insbesondere für Berufsgenossenschaften aber auch Gerichte vorgenommen.

In der Regel erhalten Sie einen Brief von der beauftragenden Stelle (Berufsgenossenschaft, Gericht etc.) in dem mehrere Gutachter*innen zur Auswahl vorgeschlagen werden. Sie können dann eine gewünschte Person auswählen, die beauftragende Stelle kümmert sich dann um das weitere Vorgehen und die Termine.

Wir führen Gutachten zu fast allen pneumologischen Fragestellungen durch.
Eine spezifische Allergenprovokation (gesonderte Inhalationskabine) halten wir aber nicht vor, diese Spezialuntersuchungen werden nur an wenigen Zentren in Deutschland umgesetzt.


 
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